Was kostet eine Behandlung?+
Standardtermin in der Praxis: 70 € für den 40-Minuten-Doppeltermin, oder 35 € für einen 20-Minuten-Einzeltermin. Zusatzleistungen wie Wärmetherapie kommen auf Wunsch dazu. Die genaue Position und der Betrag stehen auf jeder Rechnung. Die vollständige Preisliste ist Teil der Honorarvereinbarung, die du beim ersten Termin unterzeichnest.
Erstattet meine private Krankenversicherung das?+
Bei den meisten Privatvollversicherungen (PKV) wird Physiotherapie zu 70–100 % erstattet, abhängig vom Tarif und ob ein ärztliches Privatrezept vorliegt. Beihilfeberechtigte erhalten i. d. R. Erstattung in voller Höhe nach den jeweiligen Beihilfesätzen plus Restkostenversicherung. Empfehlung: vor dem ersten Termin kurz beim Versicherer nachfragen, ob Behandlungen einer privaten Physiotherapie-Praxis erstattet werden.
Wie funktioniert die Abrechnung?+
Die Praxis arbeitet auf Basis einer schriftlichen Honorarvereinbarung gemäß § 630a BGB i. V. m. § 611 ff. BGB — keine versteckten Posten, klare Preise pro Termin. Da es für Physiotherapie keine amtliche Gebührenordnung gibt, sind die Honorarsätze frei vereinbart und entsprechen den ortsüblichen Entgelten. Nach Abschluss des Rezepts (bzw. der vereinbarten Termin-Serie) bekommst du eine nach Datum, Leistung und Dauer gegliederte Rechnung, die du selbst bei deiner Versicherung einreichst. Zahlung per Überweisung — fällig innerhalb von 14 Tagen.
Was passiert bei kurzfristiger Absage?+
Termine sind verbindlich. Absagen müssen mindestens 24 Stunden vor Terminbeginn erfolgen. Bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen wird der Termin nach § 615 BGB in voller Höhe in Rechnung gestellt — Ausnahmen in begründeten Fällen.
Brauche ich ein Rezept?+
Ja, für jede Behandlung. Optimal ist ein Privatrezept vom Hausarzt oder Facharzt — das ist die Grundlage für die PKV-/Beihilfe-Erstattung. Liegt kein ärztliches Rezept vor, ist die Behandlung trotzdem möglich, dann auf Basis einer Heilpraktiker-Verordnung (Nina vermittelt einen Kontakt). In dem Fall trägst du die Kosten in der Regel selbst, da die PKV-Erstattung von HP-Verordnungen tarifabhängig ist.
Warum ohne Rezept gar nichts geht.+
Physiotherapeut*innen ohne sektoralen Heilpraktiker-Schein dürfen rechtlich nur auf Basis einer ärztlichen oder heilpraktischen Verordnung tätig werden — das ist die Grundlage der Berufshaftpflicht und der gesetzlichen Heilmittelregelung. Behandelt Nina ohne Rezept, riskiert sie ihren Versicherungsschutz. Deshalb der konsequente Weg: kein Rezept = kein Termin, aber unkomplizierte Vermittlung an einen Heilpraktiker, falls nötig.
Was, wenn die Versicherung nicht erstattet?+
Bei der PKV ist Erstattung der Regelfall, nicht die Ausnahme. Falls doch Rückfragen kommen: Die Rechnung ist klar gegliedert und juristisch nachvollziehbar. Im Notfall hilft die Praxis bei der Argumentation. Du als Patient*in haftest gegenüber der Praxis für den vereinbarten Preis — unabhängig davon, ob deine Versicherung erstattet.
Werden Privattermine direkt mit der Versicherung abgerechnet?+
Nein. Anders als bei Kassenpatienten gibt es keinen direkten Vertrag zwischen Praxis und PKV. Du bekommst die Rechnung, zahlst sie und reichst sie selbst bei deiner Versicherung ein. Die Erstattung kommt dann auf dein Konto.
Sind Hausbesuche möglich?+
Aktuell nicht. Die Praxis behandelt ausschließlich vor Ort in Heusenstamm — das hält die Behandlungszeit für jeden Termin auf den vollen 40 Minuten Hands-on.